Steuerrecht & Steuerstreit
|| Ein Steuerbescheid ist kein Urteil. Er kann angefochten werden - ich tue es.
Worum es geht
Steuerstreitigkeiten entstehen schnell: eine Betriebsprüfung mit unerwarteten Hinzuschätzungen, ein abgelehnter Einspruch, ein Steuerbescheid, der Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. In solchen Situationen brauchen Sie keinen Berater – Sie brauchen einen Anwalt, der Ihre Interessen konsequent durchsetzt.
Als Fachanwalt für Steuerrecht mit 17 Jahren Erfahrung vertrete ich Sie in allen Phasen des Steuerstreits – von der ersten Prüfung bis zur Klage vor dem Finanzgericht.
Meine Leistungen im Steuerrecht
- Betriebsprüfung: Begleitung und Vertretung gegenüber dem Finanzamt
- Einspruchsverfahren: Fristgerechte Einlegung und Begründung gegen Steuerbescheide
- Klage vor dem Finanzgericht: Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte
- Einstweiliger Rechtsschutz: Aussetzung der Vollziehung bei existenzbedrohenden Bescheiden
- Selbstanzeige: Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Steuerstrafverteidigung: Verteidigung in Steuerstrafverfahren – gerichtlich und gegenüber der Finanzverwaltung
Mein Ansatz
Ich begleite Sie nicht nur beratend – ich führe den Streit für Sie. Das bedeutet: klare Strategie vom ersten Tag, konsequenter Einspruch gegenüber dem Finanzamt und wenn nötig der Gang vor das Finanzgericht. Steuer- und Strafverfahren führe ich aus einer Hand, damit keine Wechselbezüge zwischen beiden Verfahren übersehen werden.
|| Ihr Steuerberater berät. Ich streite. Zusammen decken wir alles ab.
BLOG
Aktuelle Themen aus dem Steuerrecht: