Steuerrecht & Steuerstreit


||  Ein Steuerbescheid ist kein Urteil. Er kann angefochten werden - ich tue es.



Worum es geht


Steuerstreitigkeiten entstehen schnell: eine Betriebsprüfung mit unerwarteten Hinzuschätzungen, ein abgelehnter Einspruch, ein Steuerbescheid, der Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. In solchen Situationen brauchen Sie keinen Berater – Sie brauchen einen Anwalt, der Ihre Interessen konsequent durchsetzt.

Als Fachanwalt für Steuerrecht mit 17 Jahren Erfahrung vertrete ich Sie in allen Phasen des Steuerstreits – von der ersten Prüfung bis zur Klage vor dem Finanzgericht.


Meine Leistungen im Steuerrecht


  • Betriebsprüfung: Begleitung und Vertretung gegenüber dem Finanzamt
  • Einspruchsverfahren: Fristgerechte Einlegung und Begründung gegen Steuerbescheide
  • Klage vor dem Finanzgericht: Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Aussetzung der Vollziehung bei existenzbedrohenden Bescheiden
  • Selbstanzeige: Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
  • Steuerstrafverteidigung: Verteidigung in Steuerstrafverfahren – gerichtlich und gegenüber der Finanzverwaltung


Mein Ansatz


Ich begleite Sie nicht nur beratend – ich führe den Streit für Sie. Das bedeutet: klare Strategie vom ersten Tag, konsequenter Einspruch gegenüber dem Finanzamt und wenn nötig der Gang vor das Finanzgericht. Steuer- und Strafverfahren führe ich aus einer Hand, damit keine Wechselbezüge zwischen beiden Verfahren übersehen werden.


|| Ihr Steuerberater berät. Ich streite. Zusammen decken wir alles ab.



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