Steuerrecht & Steuerstreit
|| Wenn das Finanzamt nicht nachgibt – dann gehe ich zum Gericht.
Worum es geht
Steuerstreitigkeiten entstehen schnell: eine Betriebsprüfung mit unerwarteten Hinzuschätzungen, ein abgelehnter Einspruch, ein Steuerbescheid, der Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. In solchen Situationen brauchen Sie keinen Berater – Sie brauchen einen Anwalt, der Ihre Interessen konsequent durchsetzt.
Als Fachanwalt für Steuerrecht mit 17 Jahren Erfahrung vertrete ich Sie in allen Phasen des Steuerstreits – von der ersten Prüfung bis zur Klage vor dem Finanzgericht.
Meine Leistungen im Steuerrecht
– Betriebsprüfung: Begleitung und Vertretung gegenüber dem Finanzamt
– Einspruchsverfahren: Fristgerechte Einlegung und Begründung gegen Steuerbescheide
– Klage vor dem Finanzgericht: Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte
– Einstweiliger Rechtsschutz: Aussetzung der Vollziehung bei existenzbedrohenden Bescheiden
– Selbstanzeige: Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
– Steuerstrafverteidigung: Verteidigung in Steuerstrafverfahren – gerichtlich und gegenüber der Finanzverwaltung
Mein Ansatz
Ich begleite Sie nicht nur beratend – ich führe den Streit für Sie. Das bedeutet: klare Strategie vom ersten Tag, konsequenter Einspruch gegenüber dem Finanzamt und wenn nötig der Gang vor das Finanzgericht. Steuer- und Strafverfahren führe ich aus einer Hand, damit keine Wechselbezüge zwischen beiden Verfahren übersehen werden.
|| Sprechen Sie mich an – auch wenn andere Ihnen bereits abgeraten haben.